Um der Branchenlösung beizutreten, müssen Sie in Ihrem Betrieb eine Kontaktperson (KOPAS) bestimmen, die für die Arbeitssicherheit zuständig ist, die Beitrittserklärung ausfüllen und abschicken. Nach dem Einsenden der Beitrittserklärung und Bezahlung der Eintrittsgebühr werden Sie für den obligatorischen Grundkurs eingeladen und erhalten dort die erforderlichen Unterlagen. Die Mitglieder eines Trägerschaftsverbandes (z.B. AGVS) profitieren sowohl bei der Eintritts- als auch bei der Jahresgebühr von einem Rabatt von 25%.

Formular Beitritt BAZ

Angaben Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS):


Info: Die Anzahl Mitarbeitende beinhaltet alle Personen (inklusive Teilzeitangestellte, Geschäftsleitung und Inhaber).

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Hiermit trete ich der Branchenlösung des Auto- und Zweiradgewerbes (BAZ) bei. Ich verpflichte mich, die Vorgaben der Branchenlösung zu erfüllen und den vertraglichen Pflichten nachzukommen. Ein Austritt aus der Branchenlösung erfolgt jeweils auf Jahresende und muss der BAZ Geschäftsstelle 3 Monate vorher schriftlich gemeldet werden. Die Jahresgebühr für das laufende Jahr ist in jedem Fall geschuldet, auch nach erfolgter Kündigung.

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