Wir freuen uns, dass Sie Teil der Branchenlösung für Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz des Auto- und Zweiradgewerbes (BAZ) werden möchten! Als
Mitglied profitieren Sie von umfassenden Leistungen im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die speziell auf die Bedürfnisse von
Betrieben der Mobilitätsbranche zugeschnitten sind. Unsere Angebote
unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen und ein
sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden zu schaffen.
Um sich als neues Mitglied anzumelden, füllen Sie bitte das
untenstehende Formular vollständig aus. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine
Bestätigung sowie weiterführende Informationen zu den Vorteilen Ihrer
Mitgliedschaft und den nächsten Schritten.
Wir freuen uns, Sie in der BAZ begrüssen zu dürfen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung BAZ
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf sämtliche Angaben auf der Webseite der Branchenlösung BAZ.
Die Webseite der Branchenlösung BAZ dient ihren Mitgliedern und weiteren Interessierten in erster Linie der Informationsübermittlung zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auto- und Zweiradgewerbe im weitesten Sinne. Die Geschäftsstelle BAZ kann ihre Webseite jederzeit ergänzen, verändern oder löschen. Dies gilt auch für die vorliegenden Bestimmungen im Disclaimer.
2. Haftung
Die Geschäftsstelle BAZ übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Webseite. Die Inhalte können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Zweifelsfalle bitten wir Sie, sich an folgende Adresse zu wenden: info@safetyweb.ch.
Weiter lehnt die Geschäftsstelle BAZ die Haftung in jedem Fall für allfälligen direkten oder indirekten Schaden ab, der aus dem Gebrauch von Informationen, Analysen und Angeboten aus der Webseite oder durch Zugriffe über Links auf andere, von der Geschäftsstelle BAZ nicht unterhaltene Internetseiten, entsteht. Die Geschäftsstelle BAZ ist weder für den Inhalt noch für das Funktionieren von verlinkten Webseiten verantwortlich. Der Zugriff auf verknüpfte Websites oder deren Benützung erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Geschäftsstelle BAZ ist bemüht, die Verfügbarkeit des Internetportals sicherzustellen. Sie übernimmt jedoch keinerlei Haftung bei Nichtverfügbarkeit des Dienstes namentlich wegen technischen Mängeln, Störungen oder Unterbrechungen des Telefonnetzes/Internetzuganges und rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen der Netze. Im Falle einer damit verbundenen Schädigung lehnt die Geschäftsstelle BAZ jegliche Haftung ab.
Ebenso übernimmt die Geschäftsstelle BAZ keine Garantie, dass Informationen, Software oder anderes Material, welche über ihre Webseiten zugänglich sind, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. Die Geschäftsstelle BAZ schliesst diesbezüglich eine Haftung für allfällige Schäden aus.
3. Datenschutz
Im Sinne einer transparenten Informationspolitik möchte die Geschäftsstelle BAZ darauf aufmerksam machen, dass auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Nutzer und Nutzerinnen unserer Website grösstmöglich geachtet wird.
Bezüglich Datenschutzes verweisen wir Sie ergänzend auf die AGB und Datenschutzerklärung für BAZ-Mitglieder.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Datenschutzbestimmungen regelmässig zu konsultieren. Webseiten Dritter, die über unsere Portale erreichbar sind, unterliegen nicht den hier festgehaltenen Grundsätzen. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Beachtung des Datenschutzes durch Webseiten Dritter. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang.
Mit «Personendaten» sind solche Angaben gemeint, die sich auf eine bestimmte bzw. auf eine bestimmbare Person beziehen. Dazu gehören insb. Daten wie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie weitere Angaben, welche Sie uns beispielsweise bei der Abwicklung einer Bestellung (Mitgliedschaft, Kurse) machen. Als «Bearbeitung» gilt jeder Umgang mit Personendaten, d.h. insb. die Sammlung, Speicherung, Verwaltung und Nutzung Ihrer Daten. Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären mit welchem Zweck wir Ihre Daten verwenden.
Ihre Personendaten verwenden wir für die Abwicklung der Vertragsverhältnisse, die Sie im Rahmen Ihres Besuchs auf der BAZ-Webseite mit uns eingehen. Insbesondere bei der Anmeldung von Kursen, für den Eintritt in die Branchenlösung (Mitgliedschaft) und die Dienstleistungen unserer Partner sind wir auf gewisse personenbezogene Daten angewiesen.
Ausserdem verwenden wir auf unserer Webseite sog. «Cookies». Wenn Sie unsere Webseite besuchen, kann es sein, dass wir Informationen in Form von Cookies auf Ihrem Computer ablegen, die Ihren Computer beim nächsten Besuch automatisch wiedererkennen. Diese Cookies erlauben es uns bspw. unsere Webseite Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen oder Ihre Formulardaten oder Passwörter zu speichern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wiedererkennen, so stellen Sie Ihren Internet-Browser bitte so ein, dass er Cookies von Ihrer Festplatte löscht, alle Cookies blockiert oder Sie warnt, bevor ein Cookie gespeichert werden kann.
Zudem setzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. («Google») ein. Google verwendet Cookies. Die durch ein Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung unseres Onlineangebots durch die Nutzer:innen werden in der Regel an einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebots durch die Nutzer:innen auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb des Onlineangebots zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung dieses Onlineangebots und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer:innen erstellt werden. Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer:innen wird von Google gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers bzw. der Nutzerin übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; darüber hinaus können Sie die Erfassung der durch Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung des Onlineangebots bezogenen Daten an Google sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de. Sie haben das Recht jederzeit schriftlich und unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Personendaten zu verlangen. Das Auskunftsbegehren können Sie schriftlich und unter Beilage einer Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes an unsere Postadresse zustellen. Ebenso können Sie die Berichtigung von unrichtigen Personendaten verlangen, sofern Sie diese nicht ohnehin selbst vornehmen können.
Schliesslich haben Sie das Recht, eine erteilte Zustimmung in die Bearbeitung Ihrer Personendaten jederzeit zu widerrufen und der Bearbeitung Ihrer Personendaten zu widersprechen. Dieses Recht können Sie durch einen schriftlichen Widerruf wahrnehmen. Den Brief können Sie dazu einfach an die Geschäftsstelle der Branchenlösung BAZ an der Wölflistrasse 5, 3006 Bern, schicken. In einem solchen Fall werden wir die gesammelten Personendaten innerhalb von 20 Arbeitstagen löschen.
4. Urheber- und Markenrechte
Sämtliche Texte, Bilder und Grafiken dürfen nur für den Privatgebrauch, aber nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der BAZ für kommerzielle Zwecke reproduziert werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mitgliedschaft BAZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung BAZ
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse, Webinare und Mitgliedschaften der Branchenlösung (BAZ), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Wenn die ausgeschriebenen Bildungsangebote von Dritten durchgeführt werden (Bildungspartner), gelten deren AGB.
Allgemein
1.1. Korrespondenz
Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten geben Sie der Geschäftsstelle BAZ die Erlaubnis, mit Ihnen über den gebuchten Kurs sowie der in Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehenden Themen zu kommunizieren und Sie über passende Angebote zu informieren. Zusätzlich erteilen Sie ausdrücklich die Erlaubnis, dass Ihre Angaben im Rahmen einer Präsenzliste (welche an die anderen Kursteilnehmenden abgegeben wird) sowie im Onlinetool «asa-control» verwendet werden.
1.2. Datenschutz / Einwilligung Datenverwendung
Die Geschäftsstelle BAZ respektiert die Privatsphäre ihrer Nutzer:innen sowie die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Nutzer bzw. die Nutzerin willigt ein, dass seine bzw. ihre personenbezogenen Daten gespeichert und zu Geschäftsstelle BAZ eigenen Informations- und Werbezwecken (bis auf Widerruf) genutzt werden dürfen. Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit Newslettern) ist gewährleistet. Ohne Zustimmung des Nutzers bzw. der Nutzerin werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der mit dem Kurs im Zusammenhang stehenden Expert:innen / Referent:innen und dem Onlinetool «asa-control». Davon ausgenommen sind gesetzliche Vorschriften sowie richterliche Anordnungen und Entscheide.
Trägerschaft, Zusammensetzung und Funktionen
2.1. Zweck
Die Trägerschaft der BAZ setzt sich aus verschiedenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Organisationen der Mobilitätsbranche zusammen (siehe Ziffer 2.4 Organigramm). Sie definiert Ziele und Aktivitäten zur erfolgreichen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
2.2. Leitbild
Die Trägerschaft will zum Wohle der Beschäftigten und des Auto- und Zweiradgewerbes möglichst sichere Arbeitsplätze ohne Gesundheitsgefährdung zur Verfügung stellen. Grundlage bilden die folgenden Leitgedanken:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - eine Führungsaufgabe
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - sichere Arbeitsmittel
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Offene Kommunikation
2.3. Ziele
Die Trägerschaft legt regelmässig Ziele auf Ebene Branchenlösung fest und bricht diese in Jahresziele für die angeschlossenen Betriebe herunter. Die Ziele werden im «asa-control» kommuniziert und können vom Betrieb individuell ergänzt werden.
2.4. Organigramm der BAZ-Trägerschaft
2.5. Mitarbeitendenvertretung
Die Interessen der Mitarbeitenden sind durch die Einbindung der Gewerkschaft Unia in die Trägerschaft gewährleistet. Die Gewerkschaft Unia ist mit rund 200'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft der Schweiz. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden.
2.6. Geschäftsstelle der Branchenlösung BAZ
Die Geschäftsstelle der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim AGVS. Sie organisiert und führt die Trägerschaftssitzungen. Gleichzeitig ist sie die primäre Ansprechstelle für die Mitglieder der Branchenlösung.
2.7. Fachstelle
Die Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt bei AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG. Die Fachstelle nimmt an den Trägerschaftssitzungen aktiv teil, besitzt jedoch kein Stimmrecht. Sie gewährleistet zudem die fachliche Unterstützung und stellt den ASA-Pool.
2.8. Durchführungsorgane
Das Durchführungsorgan (Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco) kann beratend an den Trägerschaftssitzungen teilnehmen. Das Durchführungsorgan besitzt kein Stimmrecht.
Mitgliedschaft
3.1. Ziel, Zweck
Mit einer Mitgliedschaft in der Branchenlösung für das Auto- und Zweiradgewerbe soll folgendes erreicht werden:
Erfüllung der rechtlichen Anforderungen
Einfach und schnell umsetzbare Lösung für die einzelnen Betriebe
Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben
Senkung der Fehlzeiten und daraus resultierenden Kosten
Steigerung des Gesundheitsbewusstseins aller Mitarbeitenden
3.2. Eintritt
Um der Branchenlösung beizutreten, müssen Sie in Ihrem Betrieb eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) – oder auch bekannt als Sicherheitsbeauftragte:r (SIBE) - bestimmen, die für die Arbeitssicherheit zuständig ist, die Beitrittserklärung ausfüllen und abschicken. Der Besuch des Grundkurses für die KOPAS ist obligatorisch (2 Tage) und in der Eintrittsgebühr der Branchenlösung inbegriffen. Die Mitgliedschaft für den Betrieb gilt ausschliesslich für den eingetragenen Standort. Für Zweigniederlassungen Ihres Unternehmens sowie Filialen beantragen Sie eine separate Mitgliedschaft der BAZ.
3.3. Austritt
Ein Austritt aus der Branchenlösung erfolgt jeweils auf Jahresende und muss der Geschäftsstelle BAZ 3 Monate vorher schriftlich gemeldet werden. Die Jahresgebühr für das laufende Jahr ist in jedem Fall geschuldet, auch nach erfolgter Kündigung. Nach erfolgter Kündigung der Mitgliedschaft wird am letzten Tag der Kündigungsfrist der Zugang zum Onlinetool «asa-control» deaktiviert. Nach Ablauf der Kündigungsfrist werden die Betriebsdaten aus «asa-control» nicht mehr elektronisch zur Verfügung gestellt. Es liegt in diesem Fall ausschliesslich in der Eigenverantwortung des jeweiligen Betriebs, diese Daten rechtzeitig auszudrucken und aufzubewahren.
3.4. Ausschluss
Die Geschäftsstelle BAZ behält sich das Recht vor, allfällige Betriebe aus der Branchenlösung auszuschliessen, wenn die Eintritts-, Jahres- oder Kursgebühren nach wiederholtem Mahnen nicht bezahlt wird oder die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nach EKAS-Richtlinie 6508 sowie die regelmässige Aus- und Weiterbildung der KOPAS nach wiederholtem Mahnen nicht erfüllt wird.
3.5. BAZ-Mitgliederbetriebe
Der Betrieb verpflichtet sich, die Vorgaben der Branchenlösung zu erfüllen und den vertraglichen Pflichten gemäss den AGB nachzukommen. Hierbei ist die Nutzung von «asa-control» ein fester Bestandteil der Mitgliedschaft der Branchenlösung. Die Nutzungsbestimmungen für «asa-control» sind unter baz.asa-control.ch abrufbar.
3.6. Änderungen
Änderungen bezüglich KOPAS-Verantwortlichkeiten, Adressänderungen, Mutationen der Anzahl Mitarbeitende und Lernende sowie Änderungen der Mailadressen der KOPAS sind der Geschäftsstelle BAZ umgehend schriftlich zu melden, info@safetyweb.ch.
3.7. Kosten
Die aktuellen Mitgliederpreise sind auf der BAZ Webseite online ausgeschrieben und verstehen sich exkl. MwSt. Nach dem Beitritt zur Branchenlösung ist die Eintrittsgebühr fällig. Ab dem zweiten Jahr ist die Jahresgebühr fällig. Beide Preise richten Sie nach der Grösse des Betriebs bzw. der Anzahl Beschäftigten im Betrieb. Die Anzahl Beschäftigte beinhaltet alle Personen pro Kopf (inklusive Teilzeitangestellte, Geschäftsleitung, Lernende und Inhaber:innen) im Betrieb.
Der einmalige Grundkurs sowie eine ERFA-Tagung pro Jahr ist für die KOPAS inklusive. Bei höherem Schulungsbedarf des Betriebs kann die Geschäftsstelle auf Anfrage und je nach Kursauslastung zusätzliche Kurse dem Betrieb in Rechnung stellen (zusätzlicher Grundkurs CHF 700 pro Person, zusätzliche ERFA-Tagung CHF 200 pro Person zuzüglich MwSt.). Die System-Schulung «asa-control» ist im Grundkurs ab 1.1.2025 enthalten, zusätzliche «asa-control»-Schulungen (Refresher) werden wie eine ERFA-Tagung behandelt – die KOPAS hat pro Jahr total eine ERFA-Tagung inklusive.
3.8. Preisnachlass
Die Mitglieder eines angeschlossenen Trägerschaftsverbandes profitieren sowohl bei der Eintritts- als auch bei der Jahresgebühr von einem Preisnachlass von 25% auf der Eintritts- und der Jahresgebühr (nicht auf der Lizenzgebühr, nicht auf der Kursgebühr).
3.9. Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr für die Nutzung des Onlinetools «asa-control» beträgt pro BAZ-Mitglied jährlich CHF 50 und ist ein fester Bestandteil der Mitgliedschaft der Branchenlösung.
3.10. KOPAS
Grundsätzlich ist der Geschäftsstelle BAZ pro Betrieb / Standort eine KOPAS zu melden. Damit ist eine Unterstützung der Vorgesetzten vor Ort gewährleistet. Über die Aufnahme von mehr als einer KOPAS pro Standort, entscheidet die Geschäftsstelle BAZ auf Anfrage und ist kostenpflichtig. Für jede zusätzliche KOPAS werden dem Betrieb 700.- in Rechnung gestellt (Kosten für den Grundkurs).
3.11. Oberkopas
Wenn die Ober-KOPAS für mehrere Betriebe zuständig ist, muss diese gewährleisten, dass er / sie einerseits in diesen Betrieben regelmässig vor Ort ist, die Betriebe und ihre Organisation kennt und die Aufgaben der KOPAS und deren Auftraggebenden vor Ort klar geregelt sind. Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz obliegt den Vorgesetzten, die Aufgabe als KOPAS liegt in der Unterstützung der Linie.
Aus- und Weiterbildung
4.1. Aus- und Weiterbildungspflicht KOPAS
Der Kursbesuch ist nicht delegierbar an eine andere Person im Betrieb. Der Besuch des Grundkurses ist für die KOPAS obligatorisch. Über Gleichwertigkeit entscheidet die Geschäftsstelle auf schriftliche Anfrage.
4.2. Weiterbildungspflicht
KOPAS sind weiterbildungspflichtig, die Geschäftsstelle empfiehlt daher, alle zwei Jahre (mind. alle drei Jahre) eine Fortbildung von mind. einem halben Tag zu besuchen (ERFA-Tagung). Im Rahmen der Branchenlösung wird das Kursangebot online publiziert: www.safetyweb.ch.
4.3. Aufnahmebedingungen Kurse
Die Kurse können nur von KOPAS besucht werden, deren Betrieb in der Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Auto- und Zweiradgewerbes (BAZ) Mitglied ist.
4.4. Kursanmeldung
Die Anmeldung erfolgt online via Anmeldeformular auf www.safetyweb.ch. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
4.5. Änderung KOPAS
Hat die Kontaktaktperson für Arbeitssicherheit im Betrieb geändert, ist diese Änderung der Geschäftsstelle BAZ schriftlich oder per Mail bekannt zu geben. Die neue KOPAS wird anschliessend zum Grundkurs (2 Tage) aufgeboten. In diesem Fall wird die Kursgebühr von CHF 700 pro KOPAS zuzüglich MwSt. an den Betrieb verrechnet.
4.6. Kosten und Zahlungsbedingungen
Der Kursbesuch einer KOPAS ist in der Eintritts- und der Jahresgebühr inbegriffen (einmaliger Grundkurs sowie eine ERFA-Tagung pro Jahr). Zusätzliche Kurse werden grundsätzlich in Rechnung gestellt, der Rechnungsbetrag ist fristgerecht zu begleichen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Die Geschäftsstelle BAZ behält sich vor, die Teilnehmenden bis zur Bezahlung nicht zum Kursbesuch zuzulassen oder den schriftlichen Nachweis erst nach Bezahlung zuzustellen. Die im Kursangebot ausgeschriebenen Preise (exkl. MwSt.) sind, falls nicht anders vermerkt, Einzelpreise (pro Person). Es werden keine Rabatte gewährt. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Vertragsrücktritt. Auch bei Angabe von anderweitigen Rechnungsadressen (z.B. des Arbeitgebers) bleiben Kursteilnehmende Schuldner:innen des Kursgeldes.
4.7. Anmeldebestätigung / Einladung
Der Eingang der Anmeldung wird unter Vorbehalt der Durchführung (nachfolgende Ziffer) des Kurses bestätigt. Zirka zwei Wochen vor dem Kurs erhalten die Teilnehmenden die Einladung mit den Detailinformationen.
4.8. Durchführung
Der Kurs wird nur bei Erreichen der Mindestpersonenanzahl durchgeführt. Diese ist vom jeweiligen Kurs abhängig, die Teilnehmenden werden frühzeitig über die Durchführung informiert. Die Geschäftsstelle BAZ ist berechtigt, Kurse abzusagen bzw. Programm- und Preisänderungen vorzunehmen oder die Referent:innen auszutauschen. Muss ein Kurs infolge Unterbelegung annulliert werden, versucht die Geschäftsstelle BAZ den Kurs an einem anderen Datum neu auszuschreiben. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen rechtzeitig benachrichtigt. Ist ein Kurs überbelegt, wird eine Warteliste geführt. Wird ein zusätzlicher Kurs zum selben Thema organisiert, werden die Teilnehmenden benachrichtigt. Über die von der BAZ angebotenen Kursorte resp. die Durchführungsart (Präsenz/Online) entscheidet die Geschäftsstelle BAZ, es werden Kurse in allen drei Sprachen (Deutsch / Französisch / Italienisch) angeboten.
4.9. Teilnahmebestätigungen
Nach Erfüllung der entsprechenden Vorgaben stellt die Geschäftsstelle BAZ, je nach Kurs, die entsprechenden Kursbestätigungen aus. Die KOPAS ist verantwortlich für die Dokumentation ihrer Teilnahmebestätigungen. Hat der/die Teilnehmende die Kursbestätigung verloren, kann er/sie sich bis zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach dem Kurs bei der Geschäftsstelle info@safetyweb.ch melden für die Ausstellung einer elektronischen Kopie. Die Geschäftsstelle kann eine administrative Gebühr an die KOPAS verrechnen.
4.10. Kurszeiten
Die Kurse werden zu den ausgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Die Anwesenheit und aktive Teilnahme der Teilnehmenden wird erwartet und kontrolliert.
4.11. Rücktrittsbedingungen / Abbruch
Ein Nichterscheinen am Kurs muss der Geschäftsstelle BAZ spätestens zehn Arbeitstage vor der Kursdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Die Kursgebühr wird bei später eingehenden Abmeldungen zu 80% der Kursgebühr und unentschuldigtes Fernbleiben zu 100% verrechnet. Können schwerwiegende Gründe (z.B. ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall) für die Kursabmeldung geltend gemacht werden, kann die Geschäftsstelle BAZ eine Reduktion gewähren. Annullierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Wenn im Seminar Leistungen Dritter enthalten sind, gelten die Annullierungsbestimmungen Dritter und die Geschäftsstelle haftet nicht für allfällige Kosten trotz des Rücktritts. Bei Fernbleiben (ohne Information) oder Abbruch eines angebrochenen Kurses werden keine Kosten rückerstattet.
4.12. Ausfall von Lektionen, Nichtteilnahme
Ausgefallene Lektionen, welche von der Geschäftsstelle BAZ zu verantworten sind, werden grundsätzlich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmenden sind ausgeschlossen. Kann jemand von den Kursteilnehmenden nicht an einer Lektion oder einem Kurstag teilnehmen, für die nicht die Geschäftsstelle BAZ verantwortlich ist, so hat die Person weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Unterrichts und dergleichen.
4.13. Kursunterlagen
Die Kursunterlagen sind geistiges Eigentum der Geschäftsstelle BAZ oder ihrer Vertragspartner und dürfen von den Teilnehmenden zum persönlichen Zweck der Weiterbildung und für die firmeninterne Weiterbildung des BAZ-Mitglieds explizit genutzt werden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise für das Erteilen von Unterricht an betriebsfremde Personen, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung der Geschäftsstelle BAZ.
Die Kursunterlagen werden den Teilnehmenden ausschliesslich elektronisch zugestellt. Wünschen die Teilnehmenden ein ausgedrucktes Exemplar, haben sie selbst dafür zu sorgen.
4.14. Störungen im Unterricht
Während des Unterrichts sind Mobiltelefone stumm- oder auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.
4.15. Ausschluss vom Kurs
Kursteilnehmende, die unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung vor Ort verletzen oder die Eintritts- oder Jahresgebühren nicht bezahlen, können vom Kursbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in diesem Fall geschuldet.
4.16. Versicherung
Die Geschäftsstelle BAZ und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden (Sach-, Vermögens- oder Körperschäden), welche in Zusammenhang mit den durch sie organisierten Kurse, ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Absicht, zu Stande gekommen sind. Insbesondere haftet die Geschäftsstelle BAZ nicht für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmenden. Der Abschluss einer Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Kursteilnehmenden.
Bern, Dezember 2024
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