Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Webseite www.safetyweb.ch

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf sämtliche Angaben auf der Webseite der Branchenlösung BAZ.

Die Webseite der Branchenlösung BAZ dient seinen Mitgliedern und weiteren Interessierten in erster Linie der Informationsübermittlung zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auto- und Zweiradgewerbes im weitesten Sinne. Die Geschäftsstelle BAZ kann seine Webseite jederzeit ergänzen, verändern oder löschen. Dies gilt auch für die vorliegenden Bestimmungen im Disclaimer.

2. Haftung

Die Geschäftsstelle BAZ übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Webseite. Die Inhalte können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Zweifelsfalle bitten wir Sie, sich an folgende Adresse zu wenden: info@safetyweb.ch.

Weiter lehnt die Geschäftsstelle BAZ die Haftung in jedem Fall für allfälligen direkten oder indirekten Schaden ab, der aus dem Gebrauch von Informationen, Analysen und Angeboten aus der Webseite oder durch Zugriffe über Links auf andere, von der Geschäftsstelle BAZ nicht unterhaltene Internetseiten, entsteht. Die Geschäftsstelle BAZ ist weder für den Inhalt noch für das Funktionieren von verlinkten Webseiten verantwortlich. Der Zugriff auf verknüpfte Websites oder deren Benützung erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Geschäftsstelle BAZ ist bemüht, die Verfügbarkeit des Internetportals sicherzustellen. Er übernimmt jedoch keinerlei Haftung bei Nichtverfügbarkeit des Dienstes namentlich wegen technischen Mängeln, Störungen oder Unterbrechungen des Telefonnetzes/Internetzuganges und rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen der Netze. Im Falle einer damit verbundenen Schädigung lehnt die Geschäftsstelle BAZ jegliche Haftung ab.

Ebenso übernimmt die Geschäftsstelle BAZ keine Garantie, dass Informationen, Software oder anderes Material, welche über seine Webseiten zugänglich sind, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. Die Geschäftsstelle BAZ schliesst diesbezüglich eine Haftung für allfällige Schäden aus.

3. Datenschutz

Im Sinne einer transparenten Informationspolitik möchte die Geschäftsstelle BAZ darauf aufmerksam machen, dass auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Nutzer und Nutzerinnen unserer Website grösstmöglich geachtet wird.

Bezüglich Datenschutzes verweisen wir Sie ergänzend auf die AGB und Datenschutzerklärung für BAZ-Mitglieder.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Datenschutzbestimmungen regelmässig zu konsultieren. Webseiten Dritter, die über unsere Portale erreichbar sind, unterliegen nicht den hier festgehaltenen Grundsätzen. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Beachtung des Datenschutzes durch Webseiten Dritter. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Mit «Personendaten» sind solche Angaben gemeint, die sich auf eine bestimmte bzw. auf eine bestimmbare Person beziehen. Dazu gehören insb. Daten wie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie weitere Angaben, welche Sie uns beispielsweise bei der Abwicklung einer Bestellung (Mitgliedschaft, Kurse) machen. Als «Bearbeitung» gilt jeder Umgang mit Personendaten, d.h. insb. Die Sammlung, Speicherung, Verwaltung und Nutzung Ihrer Daten. Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären mit welchem Zweck wir Ihre Daten verwenden.

Ihre Personendaten verwenden wir für die Abwicklung der Vertragsverhältnisse, die Sie im Rahmen Ihres Besuchs auf der BAZ-Webseite mit uns eingehen. Insbesondere bei der Anmeldung von Kursen, für den Eintritt in die Branchenlösung (Mitgliedschaft) und die Dienstleistungen unserer Partner, sind wir auf gewisse personenbezogene Daten angewiesen.

Ausserdem verwenden wir auf unserer Webseite sog. «Cookies». Wenn Sie unsere Webseite besuchen, kann es sein, dass wir Informationen in Form von Cookies auf Ihrem Computer ablegen, die Ihren Computer beim nächsten Besuch automatisch wiedererkennen. Diese Cookies erlauben es uns bspw. Unsere Webseite Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen oder Ihre Formulardaten oder Passwörter zu speichern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wiedererkennen, so stellen Sie Ihren Internet-Browser bitte so ein, dass er Cookies von Ihrer Festplatte löscht, alle Cookies blockiert oder Sie warnt, bevor ein Cookie gespeichert werden kann.

Zudem setzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. («Google») ein. Google verwendet Cookies. Die durch ein Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung unseres Onlineangebots durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebots durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb des Onlineangebots zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung dieses Onlineangebots und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; darüber hinaus können Sie die Erfassung der durch Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung des Onlineangebots bezogenen Daten an Google sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Sie haben das Recht jederzeit schriftlich und unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Personendaten zu verlangen. Das Auskunftsbegehren können Sie schriftlich und unter Beilage einer Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes an unsere Postadresse zustellen. Ebenso können Sie die Berichtigung von unrichtigen Personendaten verlangen, sofern Sie diese nicht ohnehin selbst vornehmen können.

Schliesslich haben Sie das Recht, eine erteilte Zustimmung in die Bearbeitung Ihrer Personendaten jederzeit zu widerrufen und der Bearbeitung Ihrer Personendaten zu widersprechen. Dieses Recht können Sie durch einen schriftlichen Widerruf wahrnehmen. Den Brief können Sie dazu einfach an die Geschäftsstelle der Branchenlösung BAZ an der Wölflistrasse 5, 3006 Bern, schicken. In einem solchen Fall werden wir die gesammelten Personendaten innerhalb von 20 Arbeitstagen löschen.

4. Urheber- und Markenrechte

Sämtliche Texte, Bilder und Grafiken dürfen nur für den Privatgebrauch, aber nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der BAZ für kommerzielle Zwecke reproduziert werden.

Stand: Oktober 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mitgliedschaft BAZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung BAZ

Allgemein
1.1. Korrespondenz
Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten geben Sie der Geschäftsstelle BAZ die Erlaubnis, mit Ihnen über den gebuchten Kurs sowie der in Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehenden Themen zu kommunizieren und Sie über passende Angebote zu informieren. Zusätzlich erteilen Sie ausdrücklich die Erlaubnis, dass Ihre Angaben im Rahmen einer Teilnehmerliste (welche an die anderen Kursteilnehmer abgegeben wird) verwendet werden sowie im Onlinetool «asa-control».

1.2. Datenschutz / Einwilligung Datenverwendung
Die Geschäftsstelle BAZ respektiert die Privatsphäre seiner Nutzer sowie die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und zu Geschäftsstelle BAZ eigenen Informations- und Werbezwecken (bis auf Widerruf) genutzt werden dürfen. Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit Newslettern) ist gewährleistet. Ohne Zustimmung des Nutzers werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der mit dem Kurs im Zusammenhang stehenden Experten / Referenten und dem Onlinetool «asa-control». Davon ausgenommen sind gesetzliche Vorschriften sowie richterliche Anordnungen und Entscheide. 
Trägerschaft, Zusammensetzung und Funktionen

2.1. Zweck
Die Trägerschaft der BAZ setzt sich aus verschiedenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Organisationen der Mobilitätsbranche zusammen (siehe Ziffer 2.4 Organigramm). Sie definiert Ziele und Aktivitäten zur erfolgreichen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

2.2. Leitbild
Die Trägerschaft will zum Wohle der Beschäftigten und des Auto- und Zweiradgewerbes möglichst sichere Arbeitsplätze ohne Gesundheitsgefährdung zur Verfügung stellen. Grundlage bilden die folgenden Leitgedanken:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - eine Führungsaufgabe
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Sichere Arbeitsmittel
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Offene Kommunikation

2.3. Ziele
Die Trägerschaft legt regelmässig Ziele auf Ebene Branchenlösung fest und bricht diese in Jahresziele für die angeschlossenen Betriebe herunter. Die Ziele werden im «asa-control» kommuniziert.

2.4. Organigramm der BAZ-Trägerschaft

2.5. Mitarbeitervertretung
Die Interessen der Mitarbeitenden sind durch die Einbindung der Gewerkschaft Unia in die Trägerschaft gewährleistet. Die Gewerkschaft Unia ist mit rund 200'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft der Schweiz. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden.

2.6. Geschäftsstelle der Branchenlösung BAZ
Die Geschäftsstelle der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim AGVS. Sie organisiert und führt die Trägerschaftssitzungen. Gleichzeitig ist sie primäre Ansprechstelle für die Mitglieder der Branchenlösung.

2.7. Fachstelle
Die Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt bei AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG. Die Fachstelle nimmt an den Trägerschaftssitzungen aktiv teil, besitzt jedoch kein Stimmrecht. Sie gewährleistet zudem die fachliche Unterstützung und stellt den ASA-Pool.

2.8. Durchführungsorgane
Das Durchführungsorgan (Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco) kann beratend an den Trägerschaftssitzungen teilnehmen. Das Durchführungsorgan besitzt kein Stimmrecht.

Mitgliedschaft
3.1. Ziel, Zweck
Mit einer Mitgliedschaft in der Branchenlösung für das Auto- und Zweiradgewerbe soll folgendes erreicht werden:

  • Erfüllung der rechtlichen Anforderungen
  • Einfach und schnell umsetzbare Lösung für die einzelnen Betriebe
  • Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben;
  • Senkung der Fehlzeiten und daraus resultierenden Kosten
  • Steigerung des Gesundheitsbewusstseins aller Mitarbeitenden

3.2. Eintritt
Um der Branchenlösung beizutreten, müssen Sie in Ihrem Betrieb eine Kontaktperson (KOPAS) bestimmen, die für die Arbeitssicherheit zuständig ist, die Beitrittserklärung ausfüllen und abschicken. Der Kursbesuch des Grundkurses für den KOPAS ist obligatorisch (1 Tag) und in der Eintrittsgebühr inbegriffen. Die Mitgliedschaft für den Betrieb gilt ausschliesslich für den eingetragenen Standort. Für Zweigniederlassungen Ihres Unternehmens sowie Filialen beantragen Sie eine separate Mitgliedschaft der BAZ.

3.3. Austritt
Ein Austritt aus der Branchenlösung erfolgt jeweils auf Jahresende und muss der Geschäftsstelle BAZ 3 Monate vorher schriftlich gemeldet werden. Die Jahresgebühr für das laufende Jahr ist in jedem Fall geschuldet, auch nach erfolgter Kündigung. Nach erfolgter Kündigung der Mitgliedschaft wird am letzten Tag der Kündigungsfrist der Zugang zum Onlinetool «asa-control» deaktiviert. Nach Ablauf der Kündigungsfrist werden die Betriebsdaten aus «asa-control» nicht mehr elektronisch zur Verfügung gestellt. Es liegt in diesem Fall ausschliesslich in der Eigenverantwortung des jeweiligen Betriebs, diese Daten rechtzeitig auszudrucken und aufzubewahren.

3.4. Ausschluss
Die Geschäftsstelle BAZ behält sich das Recht vor, allfällige Betriebe aus der Branchenlösung auszuschliessen, wenn die Eintritts- oder Jahresgebühren nach wiederholtem Mahnen nicht bezahlt wird oder die Aus- und Weiterbildungspflicht der KOPAS nach wiederholtem Mahnen nicht erfüllt wird.

3.5. BAZ-Mitgliederbetriebe
Der Betrieb verpflichtet sich, die Vorgaben der Branchenlösung zu erfüllen und den vertraglichen Pflichten gemäss den AGB nachzukommen. Hierbei ist die Nutzung von «asa-control» ein fester Bestandteil der Mitgliedschaft der Branchenlösung. Die Nutzungsbestimmungen für «asa-control» sind unter baz.asa-control.ch abrufbar.

3.6. Änderungen
Änderungen bezüglich KOPAS-Verantwortlichkeiten, Adressänderungen, Mutationen der Anzahl Mitarbeiter und Lernende sowie Änderungen der Mailadressen der KOPAS sind der Geschäftsstelle BAZ umgehend schriftlich zu melden, info@safetyweb.ch.

3.7. Kosten
Nach dem Beitritt zur Branchenlösung ist die Eintrittsgebühr fällig. Ab dem zweiten Jahr ist die Jahresgebühr fällig. Der Grundkurs, die ERFA Tagung und die System-Schulung «asa-control» für die ernannte Kontakt-Person für Arbeitssicherheit (KOPAS) inklusive, weitere Personen sind kostenpflichtig.

3.8. Preisnachlass
Die Mitglieder eines angeschlossenen Trägerschaftsverbandes profitieren sowohl bei der Eintritts- als auch bei der Jahresgebühr von einem Preisnachlass von 25% auf der Eintritts- und der Jahresgebühr (nicht auf der Lizenzgebühr).

3.9. Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr für das Onlinetool «asa-control» beträgt pro BAZ-Mitglied jährlich CHF 50 und ist ein fester Bestandteil der Mitgliedschaft der Branchenlösung.

3.10. KOPAS
Grundsätzlich ist der Geschäftsstelle BAZ pro Betrieb / Standort ein KOPAS zu melden. Damit ist eine Unterstützung der Vorgesetzten vor Ort gewährleistet. Über die Aufnahme von mehr als einem KOPAS pro Standort, entscheidet die Geschäftsstelle BAZ auf Anfrage.

3.11. Oberkopas
Wenn der KOPAS für mehrere Betriebe zuständig ist, muss dieser gewährleisten, dass er / sie einerseits in diesen Betrieben regelmässig vor Ort ist, die Betriebe ihre Organisation kennt und die Aufgaben vom KOPAS und deren Auftraggebern vor Ort klar geregelt sind. Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz obliegt den Vorgesetzten, die Aufgabe als KOPAS liegt in der Unterstützung der Linie.

Aus- und Weiterbildung
4.1. Aus- und Weiterbildungspflicht KOPAS
Der Kursbesuch ist nicht delegierbar an eine andere Person im Betrieb. Der Besuch des Grundkurses ist für den KOPAS obligatorisch. Über Gleichwertigkeit entscheidet die Geschäftsstelle auf schriftliche Anfrage.

4.2. Weiterbildungspflicht
KOPAS sind weiterbildungspflichtig, wir empfehlen daher, alle zwei Jahre (mind. alle drei Jahre) eine Fortbildung von mind. einem halben Tag zu besuchen (ERFA-Tagung). Im Rahmen der Branchenlösung wird ein Jahresprogramm online publiziert: www.safetyweb.ch.

4.3. Aufnahmebedingungen Kurse
Die Kurse können nur von KOPAS besucht werden, deren Betrieb in der Branchenlösung für Arbeitssicherheit (BAZ) des Auto- und Zweiradgewerbes Mitglied ist.

4.4. Kursanmeldung
Die Anmeldung erfolgt online via Anmeldeformular www.safetyweb.ch. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

4.5. Änderung KOPAS
Hat die Kontaktaktperson für Arbeitssicherheit im Betrieb geändert, ist diese Änderung der Geschäftsstelle BAZ schriftlich oder per Mail bekannt zu geben. Der KOPAS wird anschliessend zum Grundkurs (1 Tag) aufgeboten. In diesem Fall wird eine administrative Gebühr von CHF 150 pro KOPAS-Änderung zuzüglich MwSt. an den Betrieb verrechnet.

4.6. Kosten und Zahlungsbedingungen
Der Kursbesuch des KOPAS ist in der Jahresgebühr inbegriffen. Der Rechnungsbetrag ist fristgerecht zu begleichen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Die Geschäftsstelle BAZ behält sich vor, den Teilnehmer bis zur Bezahlung nicht zum Kursbesuch zuzulassen.

4.7. Anmeldebestätigung / Einladung
Der Eingang der Anmeldung wird unter Vorbehalt der Durchführung (nachfolgende Ziffer) des Kurses bestätigt. Zirka zwei Wochen vor dem Kurs erhält der Teilnehmer die Einladung mit den Detailinformationen.

4.8. Durchführung
Der Kurs wird nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Diese ist vom jeweiligen Kurs abhängig, die Teilnehmer werden frühzeitig über die Durchführung informiert. Die Geschäftsstelle BAZ ist berechtigt, Kurse abzusagen bzw. Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Muss ein Kurs infolge Unterbelegung annulliert werden, versucht die Geschäftsstelle BAZ den Kurs an einem anderen Datum neu auszuschreiben. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen rechtzeitig benachrichtigt. Ist ein Kurs überbelegt, wird eine Warteliste geführt. Wird ein zusätzlicher Kurs zum selben Thema organisiert, wird der Teilnehmer benachrichtigt.

4.9. Teilnahmebestätigungen
Nach Erfüllung der entsprechenden Vorgaben stellt die Geschäftsstelle BAZ, je nach Kurs, die entsprechenden Bestätigungen / Nachweise aus. Der KOPAS ist verantwortlich für die Dokumentation seiner Teilnahmebestätigungen.

4.10. Kurszeiten
Die Kurse werden zu den ausgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Die Anwesenheit und aktive Teilnahme der Teilnehmer wird erwartet und kontrolliert.

4.11. Rücktrittsbedingungen
Ein Nichterscheinen am Kurs muss der Geschäftsstelle BAZ spätestens zehn Arbeitstage vor der Kursdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Die Geschäftsstelle BAZ behält sich das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung von bis zu CHF 100 an die Teilnehmer zu verrechnen für später eingehende Abmeldungen oder unentschuldigtes Fernbleiben. Können schwerwiegende Gründe (z.B. ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall) für die Kursabmeldung geltend gemacht werden, kann die Geschäftsstelle BAZ eine Reduktion gewähren. Annullierungen werden nur schriftlich entgegengenommen.

4.12. Ausfall von Lektionen, Nichtteilnahme
Ausgefallene Lektionen, welche von der Geschäftsstelle BAZ zu verantworten sind, werden grundsätzlich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer sind ausgeschlossen. Kann der Kursteilnehmer nicht an einer Lektion oder einem Kurs teilnehmen, für die nicht die Geschäftsstelle BAZ verantwortlich ist, so hat er weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Unterrichts und dergleichen.

4.13. Kursunterlagen
Die Kursunterlagen sind geistiges Eigentum der Geschäftsstelle BAZ oder ihrer Vertragspartner und dürfen vom Teilnehmer zum persönlichen Zweck seiner Weiterbildung und für die firmeninterne Weiterbildung des BAZ-Mitglieds explizit genutzt werden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise für das Erteilen von Unterricht an betriebsfremde Personen, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung der Geschäftsstelle BAZ.

4.14. Störungen im Unterricht
Während des Unterrichts sind Mobiltelefone stumm- oder auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.

4.15. Ausschluss vom Kurs
Kursteilnehmende, die unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung vor Ort verletzen oder die Jahresgebühren nicht bezahlen, können vom Kursbesuch ausgeschlossen werden.

4.16. Versicherung
Die Geschäftsstelle BAZ und die von ihm beauftragten Personen haften nicht für Schäden (Sach-, Vermögens- oder Körperschäden), welche in Zusammenhang mit den durch sie organisierten Kurse, ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Absicht, zu Stande gekommen sind. Insbesondere haftet die Geschäftsstelle BAZ nicht für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer. Der Abschluss einer Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Kursteilnehmer.

Bern, Februar 2022

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