Das gibt zu denken: In so manchen Betrieben in der Schweiz glauben die Mitarbeitenden, dass sie ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) selber bezahlen müssen. Die Fachleute der Suva werden zum Beispiel bei Firmenbesuchen immer wieder mit der Unsicherheit konfrontiert, inwiefern Mitarbeitende für die Kosten ihrer PSA selber aufzukommen haben. Das ist nicht nur Berufseinsteigern am Anfang der Lehre oft nicht klar. Auch unter gestandenen Berufsleuten ist «wer bezahlt die PSA?» ein Dauerbrenner unter den Fragen, die sie der Suva immer wieder stellen. Was also gilt hier tatsächlich?
So ist's richtig. Lernende erhalten an ihrem ersten Arbeitstag ihre PSA, kostenlos.
Der Chef bezahlt die PSA
Für die Juristen und Juristinnen der Abteilung Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz der Suva sind die Rechtsgrundlagen ganz klar. Der Arbeitgeber hat die notwendige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, und auch die Kosten zu tragen. Festgehalten ist dieser Grundsatz in den Artikeln 5 und 90 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) . Er gilt auch für Lernende oder Temporär-Mitarbeitende und schliesst den abnützungsbedingten Ersatz der PSA ein.
Details geben zu diskutieren
Warum ist dies so schlecht bekannt? Und warum gibt der Umgang mit Sicherheitsschuhen, Schutzbrillen und Schutzkleidung immer wieder zu reden? Zum einen vermuten die Experten und Expertinnen der Suva, dass die Formulierung «Zur Verfügung stellen» manche Arbeitgebende glauben lässt, dass sie die PSA zwar zu beschaffen, nicht aber zu bezahlen hätten. Zum anderen können jedoch weitere Details im Umgang mit den PSA durchaus privatrechtlich zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden geregelt werden. Zum Beispiel was übermässige Abnützung, zusätzliche private Nutzung oder mutwillige Beschädigungen betrifft. Und da kann der Teufel im Detail stecken.
«Am falschen Ort gespart»
Generell plädieren die Sicherheitsexperten und -expertinnen der Suva für einen grosszügigen Umgang der Unternehmen mit dem Thema PSA. Wer Geld sparen wolle, spare hier eindeutig am falschen Ort, lautet das Credo. Die Suva achtet denn auch genau darauf, ob die Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten beim Thema PSA nachkommen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die PSA nicht bezahlt?
Schon für gestandene Mitarbeitende kann es schwierig sein, ein solches Thema bei den Vorgesetzten anzusprechen. Umso mehr natürlich für Lernende.
Dies können Sie als Mitarbeitende tun:
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten oder Berufsbildnern im Betrieb.
- Zeigen Sie ihnen zum Beispiel diese Webseite und die Rechtsgrundlagen für PSA.
Fakt ist, dass Betriebe, die nicht für die Kosten der PSA aufkommen, gegen geltendes Recht verstossen. Übrigens auch gegen das Obligationenrecht (siehe Art. 328 und 362 OR).
Quelle: Suva