Neue Checklisten für die Gefährdungsermittlung · Montag, 4. März 2024

Geschätztes BAZ-Mitglied

Nun stehen sie bereit – die neuen, überarbeiteten Checklisten für die Gefährdungsermittlung unter Punkt 5 im asa-control!
Bitte wählen Sie nun die Themen neu aus, welche Ihren Betrieb betreffen. Die entsprechenden Checklisten stehen Ihnen anschliessend zur Beauftragung bereit. Beachten Sie, dass die Auswahl der Themen in Ihrer Verantwortung liegt. Sie können die Auswahl jederzeit unter «Meine Betriebsdaten» wieder ändern.

Gemäss Gesetzesvorgaben hat die Gefährdungsermittlung regelmässig zu erfolgen. Unsere Empfehlung: Arbeiten Sie mindestens alle 2 – 3 Jahre alle Checklisten durch, welche Sie betreffen. Wenn Sie aber in einem Bereich ein erhöhtes Gefährdungs-Risiko haben oder Veränderungen bei der Einrichtung / Ausstattung sowie Arbeitsprozessveränderungen widerfahren haben, empfiehlt sich eine zeitnahe Durchführung der Checklisten in den betroffenen Bereichen.

Tipp: Thema Mitwirkung – Beauftragen Sie Mitarbeitende oder Lernende mit der Durchführung einer Checkliste, anschliessend besprechen Sie das Ergebnis der Kontrolle. Mit dieser Massnahme fördern Sie die Sensibilität sowie das Verständnis unter dem Personal.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit den neuen Checklisten!
Ihr BAZ-Team

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